Non-Compliance-Geräte
Bei den „Non-Compliance-Geräten“ handelt es sich um spezielle Apparaturen, die eingesetzt werden können, wenn ein Behandlungsziel nicht allein mit Zahnspangen erreicht werden kann. Ihr Name ist bereits ein direkter Hinweis auf ihre Wirkungsart: Da die Geräte fest im Mund eingesetzt werden, ist keine Mitarbeit des Patienten (= non-compliance) erforderlich. Typische Non-Compliance-Geräte sind zum Beispiel Miniimplantate.
Die Geräte verbleiben 24 Stunden im Mund und wirken so rund um die Uhr, sodass mit ihnen erfahrungsgemäß sehr gute und schnelle Ergebnisse möglich sind.
Wir setzen Non-Compliance-Geräte unter anderem ein, um einen zu schmalen Oberkiefer zu verbreitern, einen zu weit zurückliegenden Unterkiefer („Unterbiss“) nach vorn zu bewegen oder um einzelne Zähne unabhängig von anderen zu verschieben.
Non-Compliance-Geräte im Überblick:
- Miniimplantate
- Palatinalbogen
- Gaumennaht-Erweiterungsapparatur (GNE)
- Pendulum
- Herbstscharnier, Forsus-Apparatur
- Carrière® Distalizer™
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